Betriebseinrichtungen

Lager- und Betriebseinrichtung für jede Herausforderung

Ihre Bedürfnisse und Anforderungen haben bei uns oberste Priorität – egal ob Regale, Leitern, Werkbänke, Schränke, Lagerbühnen, innerbetriebliche Transportmittel oder Stapleranbaugeräte. Sie können sich auf hochwertige Marken, wie Schulte Lagertechnik, Munk Steigtechnik, Bedrunka und Hirth, C + P und viele weitere verlassen – dabei steht das Top-Preis-Leistungs-Verhältnis für eine optimale ergonomische Raumausstattung an erster Stelle. Unsere spezialisierten Fachberater kennen sich mit Betriebseinrichtungen, Lagereinrichtungen, Steigtechnik, Transportmittel und Umweltschutz aus, nehmen Aufmaß bei Ihnen vor Ort und realisieren das Projekt als 3D Planung. Von WEMAG angebotene Betriebseinrichtungen sind für die tägliche und starke Benutzung ausgelegt und können anschließend von unserem Montageservice an Ihrem Standort installiert werden.

Unsere Top-Produkte

Planung von Regalanlagen und Betriebseinrichtungen

Qualifizierte Beratung, hochmoderne CAD-Planung und persönliches Engagement unserer Fachberater helfen Ihnen als Kunde bei der kostengünstigen und schnelleren Realisierung Ihres Vorhabens. Wir erarbeiten individuelle Lösungen – das Ergebnis – immer eine maßgeschneiderte Lagereinrichtung.

Konzeption, Planung und Einrichtung Ihres Lagers und Werkstatt – alles aus einer Hand

Planungs-Service

Wir beraten Sie bei der Auswahl des richtigen Regalsystems bzw. der optimalen Kombination verschiedener Systeme. Hierzu werden Ihre Artikelstrukturen sowie Lager- und Kommissioniervorgänge vor Ort überprüft.

Unsere Fachberater kennen sich in vielen Branchen aus und erarbeiten individuelle Lösungen – das Ergebnis – immer eine maßgeschneiderte Lagereinrichtung. Unsere Projekttechniker erstellen für Sie gerne einen Planungsvorschlag mit einem individuellen Projektangebot. Mit aktuellen Zeichnungsprogrammen werden kundenspezifische CAD-Zeichnungen erstellt.

Alles, was wir dafür von Ihnen benötigen, ist eine DWG- oder DXF-Datei Ihres Grundrisses, alternativ nehmen wir auch gerne Aufmaß bei Ihnen vor Ort.

Prüfung von Regalanlagen

Prüfung nach DIN EN 15635, DGUV Regel 108-007

Die DIN EN 15635 umfasst die festgelegten Intervalle für Regalinspektionen und beschreibt dabei auch, wie die festgestellten Schäden zu beseitigen sind. Diese Schäden sollten bei Regalkonstruktionen vornehmlich durch Originalteile behoben werden.

Regale können bei Beschädigungen zu einer unkontrollierbaren Gefahr im Betrieb werden und dadurch sowohl Personenschäden, als auch Sachschäden verursachen. Daher ist eine jährliche Prüfung dieser Anlagen unerlässlich, zudem gesetzlich vorgeschrieben. 

Zu den prüfpflichtigen Regalen zählen u. a.:

  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Fachbodenregale
  • Einfahrregale
  • Durchlaufregale

Regaleinrichtungen unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung, sind monatlich einer Sichtprüfung zu unterziehen und im Intervall von 12 Monaten durch fachkundiges Personal zu prüfen. Während die Sichtprüfung vom Unternehmen selbst vorgenommen werden kann, darf die 12-monatige Regalprüfung nur durch zertifizierte DGUV-Prüftechniker, gemäß Sachkundenachweis DIN EN 15635, BetrSichV § 10, BGR 234, durchgeführt werden.

WEMAG GmbH & Co. KG bietet Ihnen professionelle Regalprüfungen, Regalinspektionen und Lagereinrichtungskontrollen inklusive vollständiger Dokumentation an. Dank unserer Arbeit erhöhen und erhalten Sie die Betriebssicherheit in Ihrem Unternehmen und minimieren dadurch das Risiko von Defekten und Ausfällen.

Unser Service für Sie:

  • Prüfung durch unsere sachkundigen und zertifizierten DGUV-Prüftechniker
  • Erstellung von Prüfberichten und Dokumentationen
  • Reparatur- und Montageservice

Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Gerüsten

Die DGUV Information 208-016 ist eine Handlungsanleitung für den richtigen Umgang mit Leitern und Tritten. 

Diese müssen mit einer Prüfung durch Sachkundige unterzogen werden. Die Prüffrist dieser Produkte richtet sich nach den Betriebsverhältnissen, z. B. wie oft die Leitern und Tritte im Betrieb eingesetzt bzw. beansprucht werden. Bei der Festlegung des Prüfintervalls spielen zudem die Schwere und die Häufigkeit von Mängeln in vorangegangenen Prüfungen eine Rolle. Im Allgemeinen sind Leitern und Tritte mindestens einmal im Jahr einer Prüfung zu unterziehen, da Gefahren beim Arbeiten auf Leitern, Tritten sowie Fahrgerüsten häufig unterschätzt werden. Jedes Jahr ereignen sich tausende Unfälle mit Steiggeräten.

    

In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten „DGUV Information 208-016“ und der „DGUV Information 201-011“ für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten sind die wichtigsten Vorschriften zusammengefasst. Diese Vorschriften fordern, dass jedes Unternehmen die Leitern und Tritte sowie Fahrgerüste wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüfen muss.

Gerne führen unsere sachkundigen Prüftechniker die Prüfungen sowie die dazugehörige Dokumentation für Sie durch.

Unser Service für Sie:

  • Prüfung durch unsere sachkundigen und zertifizierten DGUV-Prüftechniker
  • Erstellung von Prüfberichten und Dokumentationen

Prüfung von Hebezeuge und Lastaufnahmemittel

Prüfung nach DGUV V54 und DGUV Regel 109-017

Die Unfallverhütungsvorschriften für Winden, Hub- und Zuggeräte, ebenso die Regelungen zur Prüfung der Geräte sind in der DGUV Vorschrift 54 zusammengefasst.

Hebezeuge

Laut der DGUV V54 müssen Winden, Hub- und Zuggeräte mindestens einmal im Jahr einer Prüfung durch einen Sachkundigen unterzogen werden. 

Lastaufnahmemittel

Die DGUV Regel 100-500 befasst sich mit dem Betreiben von und dem Arbeiten an bzw. mit verschiedenen Arbeitsmitteln. Hierzu zählen u. a. folgende Produkte:

  • Rundschlingen/Rundschlingengehänge
  • Drahtseile/Drahtseilgehänge
  • Hebebänder/Hebebandgehänge
  • Anschlagketten (mind. alle 12 Monate Sichtprüfung, mind. alle 36 Monate Rissprüfung)

Welche Verantwortung tragen Unternehmer/Betreiber?

Durch äußere Einflüsse können Schäden an Arbeitsmitteln entstehen, woraus es zu gefährlichen Situationen beim Gebrauch der betroffenen Arbeitsmittel kommen kann. Folgende Einflüsse können unter anderem Schäden an Arbeitsmitteln verursachen:

  • Ermüdungserscheinungen durch Alterung
  • Längere Zeiten der Nichtbenutzung
  • Witterung (z.B. UV-Strahlung, die zur Versprödung von Kunststoffen führt)
  • Verschmutzung
  • Korrosion u.a.

Da die äußeren Bedingungen nicht immer beeinflusst werden können, ist der Betreiber laut BetrSichV dazu verpflichtet, die Arbeitsmittel in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen. Laut §3Abs.3 BetrSichV sind die regelmäßigen Prüfungen und Fristen einzuhalten. Die Arbeitsmittelprüfung ist durch einen Sachkundigen (falls erforderlich Sachverständigen nach §10 Abs. 2 BetrSichV) durchzuführen.

    

Unser Service für Sie:

  • Prüfung durch unsere geschulten DGUV-Prüftechniker
  • Erstellung von Prüfberichten und Dokumentationen 

Ihre Fachberater für Betriebseinrichtungen

Ein Auszug unserer Marken

Betriebseinrichtungen

Richten Sie Ihren Betrieb richtig ein – angefangen bei Regalen und Schränken, über Werkbänke bis hin zu innerbetrieblichen Transportmitteln und Stapleranbaugeräten. Wichtig ist: die Qualität zählt – denn die Betriebseinrichtung muss alltagstauglich und für eine starke Benutzung ausgelegt sein. Wir bieten Ihnen Qualität, die hält, was sie verspricht.

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